Zahnfehlstellungen
Zahnfehlstellungen betreffen über 50 % aller Kinder und zunehmend auch Erwachsene – die Korrektur kostet oft Tausende Euro.
Zahnfehlstellungen umfassen eine Vielzahl von Problemen: Engstand, Lückenbildung, Überbiss, Unterbiss, Kreuzbiss oder Offener Biss. Sie können genetisch bedingt sein oder durch äußere Faktoren wie Daumenlutschen, frühzeitigen Milchzahnverlust oder Mundatmung entstehen.
Bei Kindern werden Fehlstellungen in KIG-Stufen (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) eingeteilt. Die GKV zahlt nur bei KIG 3–5 (ausgeprägte Fehlstellungen). Bei KIG 1–2 (leichte Fehlstellungen) – das betrifft etwa 60 % der behandlungsbedürftigen Kinder – zahlt die Kasse nichts. Die Kosten von 3.000 bis 5.000 EUR tragen die Eltern komplett selbst.
Bei Erwachsenen ist Kieferorthopädie keine Kassenleistung (Ausnahme: schwere Kieferanomalien mit OP-Bedarf). Unsichtbare Aligner oder feste Zahnspangen kosten 3.500 bis 8.000 EUR – komplett aus eigener Tasche.
Symptome
- Schiefe oder eng stehende Zähne
- Über- oder Unterbiss
- Lücken zwischen den Zähnen
- Schwierigkeiten beim Kauen
- Kiefergelenkbeschwerden
- Erhöhtes Kariesrisiko (durch Putzprobleme)
Prävention
- Frühzeitige Kontrolle beim Kieferorthopäden (ab 6 Jahren)
- Daumenlutschen und Schnuller rechtzeitig abgewöhnen
- Milchzähne erhalten (keine frühzeitige Extraktion)
- Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistung frühzeitig abschließen
Was passiert ohne Behandlung?
Unbehandelte Zahnfehlstellungen erhöhen das Kariesrisiko (schwer zu putzende Stellen), können zu Kiefergelenkproblemen führen und belasten die Kaufunktion. KFO-Behandlung: 600–8.000 EUR je nach Variante.
Mögliche Folgebehandlungen
Häufig gestellte Fragen zu Zahnfehlstellungen
Zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Zahnfehlstellungen?
Spezielle Tarife mit KFO-Leistung übernehmen bis zu 90 % der Kieferorthopädie-Kosten – auch bei KIG 1–2, wo die GKV nichts zahlt. Wichtig: Die Versicherung muss vor der Diagnose abgeschlossen werden.
Ab wann sollte mein Kind zum Kieferorthopäden?
Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie empfiehlt eine erste Kontrolle zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr. So können Fehlstellungen frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Was bedeutet KIG 1–2?
KIG 1–2 sind leichte Zahnfehlstellungen, bei denen die GKV keine Kosten übernimmt. Die gesamten Behandlungskosten (3.000–5.000 EUR) tragen die Eltern selbst. Nur bei KIG 3–5 beteiligt sich die Kasse.
Können auch Erwachsene Zahnfehlstellungen korrigieren lassen?
Ja, immer mehr Erwachsene nutzen unsichtbare Aligner (3.500–6.500 EUR) oder feste Zahnspangen. Die GKV zahlt für Erwachsene allerdings nicht – die Kosten tragen Sie komplett selbst.
Schutz vor Zahnfehlstellungen und Folgekosten?
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