Zahnzusatzversicherung für Kinder
Die Kasse zahlt bei leichten Fehlstellungen nichts. Eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistung schützt Ihr Familienbudget – wenn Sie rechtzeitig starten.
Warum eine Zahnversicherung für Kinder wichtig ist
Zahnfehlstellungen gehören zu den häufigsten gesundheitlichen Auffälligkeiten bei Kindern. Über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Ca. 40 % der 8- bis 9-Jährigen werden mit KIG 3–5 eingestuft – hier zahlt die Kasse zumindest die Standardbehandlung.
Das Problem: Bei KIG 1–2 (leichte bis mittlere Fehlstellungen) übernimmt die GKV nichts. Die kompletten Kosten von 3.000 bis 5.000 EUR tragen die Eltern allein. Und auch bei KIG 3–5 fallen Mehrkosten von 1.000 bis 3.000 EUR für zahnfarbene Brackets oder andere Extras an.
Eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistung muss vor der ersten Diagnose abgeschlossen werden. Warten Sie nicht, bis der Kieferorthopäde eine Fehlstellung feststellt – dann ist es für die meisten Tarife zu spät.
KIG-Stufen erklärt: Wann zahlt die Kasse?
Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bestimmen, ob und wie viel die Krankenkasse für eine Zahnspange zahlt.
Leichte Zahnfehlstellung
Leichter Engstand oder kleine Lücken zwischen den Zähnen
Geringe Zahnfehlstellung
Leichter Überbiss (bis 6 mm), leichter Kreuzbiss einzelner Zähne
Ausgeprägte Zahnfehlstellung
Offener Biss (1–2 mm), Überbiss (6–9 mm), deutlicher Engstand
Stark ausgeprägte Fehlstellung
Offener Biss (2–4 mm), starker Überbiss (> 9 mm), Platzmangel > 4 mm
Extrem ausgeprägte Fehlstellung / Anomalie
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Durchbruchstörungen, verlagerte Zähne
Bei KIG 3–5 zahlen Eltern zunächst 20 % (bzw. 10 %) als Eigenanteil. Diese werden nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Kasse zurückerstattet. Die Mehrkosten für Extras (Keramik-Brackets, selbstligierende Brackets etc.) erstattet die Kasse nicht.
Was kostet eine Zahnspange für Kinder?
Lose Zahnspange
600–1.500 EUR
Leichte Fehlstellungen im Wechselgebiss
GKV: KIG 3–5: 80/90 % der Standardkosten
Feste Zahnspange (Metall-Brackets, Standard)
2.500–3.500 EUR
Alle Arten von Fehlstellungen
GKV: KIG 3–5: 80/90 % der Standardkosten
Feste Zahnspange mit Keramik-Brackets
4.000–8.000 EUR
Ästhetische Variante für ältere Kinder/Jugendliche
GKV: KIG 3–5: nur Standardanteil, Mehrkosten selbst zahlen
Unsichtbare Aligner (Invisalign Teen)
3.500–6.500 EUR
Leichte bis mittlere Fehlstellungen bei Jugendlichen
GKV: Keine GKV-Leistung, auch nicht bei KIG 3–5
Auch bei KIG 3–5 entstehen häufig Mehrkosten von 1.000 bis 3.000 EUR für hochwertigere Materialien, Mini-Schrauben, spezielle Bögen oder Retainer.
Rechenbeispiel: Feste Zahnspange mit Keramik-Brackets (KIG 2)
Emma, 9 Jahre, KIG-2-Einstufung (leichter Engstand im Oberkiefer). Der Kieferorthopäde empfiehlt eine feste Zahnspange mit zahnfarbenen Keramik-Brackets.
Zahnspange KIG 2 – Rechenbeispiel
Selbst inklusive der gezahlten Beiträge sparen die Eltern knapp 3.000 EUR gegenüber dem Fall ohne Versicherung.
Wann sollte man die Versicherung für Kinder abschließen?
So früh wie möglich – idealerweise ab Geburt oder spätestens mit 3–4 Jahren.
- Die niedrigsten Beiträge: Kleinkinder zahlen ab 1,50 EUR/Monat, Schulkinder ab ca. 8 EUR/Monat.
- Keine Vorerkrankungen: Je jünger das Kind, desto unwahrscheinlicher sind bereits diagnostizierte Probleme.
- Wartezeiten laufen ab: Die meisten Tarife haben 8 Monate Wartezeit für Zahnersatz und oft 12 Monate für KFO.
- Zahnstaffel wird aufgebaut: In den ersten Jahren begrenzen viele Tarife die maximale Erstattung. Je früher der Start, desto höher die verfügbare Summe, wenn die Behandlung nötig wird.
- Erste KFO-Kontrolle ab 6 Jahren: Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie empfiehlt eine erste Untersuchung zwischen 6 und 8 Jahren. Spätestens dann sollte die Versicherung stehen.
Stefan Becker
Spezialist für Familien und Kinder-KFO
Stefan berät Familien seit Jahren zu KFO-Tarifen und kennt die Unterschiede zwischen den Versicherern im Detail. Er weiß, welche Tarife auch bei KIG 1–2 leisten und welche Zahnstaffeln besonders fair sind.
Termin mit Stefan vereinbarenHäufig gestellte Fragen zur Kinder-Zahnversicherung
Ab welchem Alter kann ich mein Kind zahnzusatzversichern?
Die meisten Tarife können ab Geburt abgeschlossen werden. Je früher, desto günstiger die Beiträge und desto besser der Leistungsaufbau.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Kleinkinder ab ca. 1,50 EUR/Monat, Schulkinder mit KFO-Leistung ab ca. 8–13 EUR/Monat. Der Beitrag hängt vom Alter und Tarifumfang ab.
Zahlt die Versicherung auch bei KIG 1–2?
Gute Tarife mit KFO-Leistung zahlen auch bei KIG 1–2, wo die GKV nichts übernimmt. Achten Sie darauf, dass der Tarif explizit alle KIG-Stufen abdeckt.
Was passiert, wenn die Fehlstellung schon festgestellt wurde?
Bereits diagnostizierte Fehlstellungen gelten als angeratene Behandlung und sind bei den meisten Tarifen ausgeschlossen. Deshalb ist es so wichtig, die Versicherung vor der ersten KFO-Untersuchung abzuschließen.
Zahlt die Kasse die Zahnspange zurück?
Bei KIG 3–5 zahlen Eltern zunächst 20 % (10 % ab dem zweiten Kind) Eigenanteil, den sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet bekommen. Die Mehrkosten für Extras erstattet die Kasse nicht.
Brauchen Kinder auch Zahnersatz-Schutz?
Zahnersatz ist bei Kindern selten nötig. Der Hauptgrund für eine Kinder-Zahnversicherung ist die KFO-Leistung. Manche Tarife decken zusätzlich Fissurenversiegelung und PZR ab.
Haben Sie Fragen zur Zahnzusatzversicherung?
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